Liebe Kunden,
Nach zwei Jahren Pandemie mit massiven Einschränkungen durch viele Corona-Schutzmaßnahmen sind nun mit dem Ende der Übergangsfrist am 02. April fast alle Corona-Regeln weggefallen.
Die neue Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ist an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst worden. Sowohl die bisherigen 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Sie gilt zunächst bis zum 30. April 2022.
Wir freuen uns sehr, dass auch körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseur u. Kosmetik) wieder uneingeschränkt erlaubt sind, d.h. ohne Maskenpflicht und Testpflicht für Dienstleister und Kunden.
Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes steht Ihnen selbstverständlich weiterhin frei.
Wir bedanken uns für ihr Vertrauen und Geduld in dieser außergewöhnlichen Zeit.
Bleiben sie gesund!
Ihr Baanthai Team